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Prozeß gegen Peter Töpfer in Berlin Weil er auf seinen Internetz-Seiten www.nationale-anarchie.de einen Verweis zur verfolgten Religionsgemeinschaft Falun Gong gesetzt hat unter Verwendung des Emblems der
Religionsgemeinschaft, ist gegen Peter Töpfer ein Strafbefehl über 1.800,- DM ergangen, gegen den er Widerspruch eingelegt hat. Nun kommt es am 10. April 2002, 9.30 Uhr, in Raum A862 (3. Stock), Kriminalgericht
Moabit, Eingang Turmstr. 91, zur Verhandlung (Geschäftszeichen: 280 Cs 1154/01). Dieser Prozeß wirft zwei leicht zu beantwortende Fragen auf: 1.: Darf der deutsche Staat jemanden nötigen zu erklären, welche
Gedanken er hat oder diese zu rechtfertigen? 2.: Darf die BRD das Eigentum an uralten und universellen, fast allen Kulturen der Menschheit gehörenden Symbolen beanspruchen? Wenn diese leicht zu beantwortenden
Fragen dennoch einer Diskussion bedürfen, so hat diese Diskussion nicht unter Nötigung eines Diskutanten in einem Gerichtssaal stattzufinden.Aufruf zur Demo am 6. April in Düsseldorf gegen den Angriff
auf die freie Kommunikationsstruktur des Internets und die Abschaffung des Grundrechts auf freie, ungehinderte und weltweite Kommunikation. Am 8. Februar 2002 hat die Bezirksregierung Düsseldorf Sperrungsverfügungen
gegen mehr als 80 Anbieter von Internet-Zugängen, sogenannte Access-Provider, erlassen. In diesem bisher einmaligen Zensurfall sind zunächst nur rechtsextreme Seiten betroffen, Gegner der Zensur und Grundrechtsschützer
werden von Büssows Behörde als Sympathisanten des Rechtsextremismus verunglimpft. Wir wehren uns gegen eine solche Verunglimpfung von Seiten einer Behörde, die offensichtlich in ihren Methoden selbst nicht mehr auf der
Seite von Freiheit und Demokratie steht. Ein gesellschaftliches Problem wie Rechtsextremismus durch Zensur und Bestrafung aller Bürger zu lösen ist für jeden Demokraten ein unwürdiges Verhalten. (Weitere Informationen
siehe http://www.netzzensur.de/) Beteiligen Sie sich am Kampf für die Freiheit und unterzeichnen Sie die Erklärung gegen die Einschränkung der Informationsfreiheit! ( http
://www.odem.org/informationsfreiheit/)Prozeß gegen den Herausgeber von Sleipnir. Zeitschrift für Kultur, Politik und Geschichte, Andreas Röhler: 15. April 2002, 12.45 Uhr, Raum D 107,
Kriminalgericht Berlin-Moabit, Turmstr. 91 Falun Dafa (Falun Gong)
verfassungswidrig? Hausdurchsuchung und Rechner-Beschlagnahme bei Peter Töpfer (nA) Am 7. Dezember 2000 gegen 10.00 Uhr verschaffte
sich ein etwa sieben Mann starker Trupp von Polizisten Zugang zur Wohnung von Peter Töpfer. Der Richter am Amtsgericht Berlin-Tiergarten Schmidt hatte die Durchsuchung mit der Begründung angeordnet,
Beweismittel dafür zu finden, daß Peter Töpfer für die Internetseiten "
www.nationale-anarchie.de" verantwortlich ist und dort einen Verweis auf die Religionsgemeinschaft Falun Dafa (http://www.falundafa.org
) angebracht habe.Zur Auffindung dieses Beweises bedurfte es aber überhaupt keiner Hausdurchsuchung, da Peter Töpfer bereits auf seiner Netzseite namentlich genannt ist und die Polizei zur Überprüfung
hätte beim Provider (Strato AG) aufgrund des Telekommunikationsgesetzes nachfragen und feststellen können, daß Peter Töpfer verantwortlich ist. Beim Provider befinden sich Logdateien und Anmeldeschreiben, so daß sowohl
Auskunft über die Identität wie auch über die Publizierung von Inhalten gegeben werden kann. Die Hausdurchsuchung war von Anfang an überflüssig, unverhältnismäßig und unzulässig. Auch hat Peter Töpfer sich sofort nach
Eindringen der Polizei als für " www.nationale-anarchie.de" verantwortlich bekannt, was hätte zu Protokoll genommen werden können. Ungeachtet seiner Erklärung und Beschwerde fuhren die Polizisten mit ihrer Durchsuchung fort,
obwohl laut Pressegesetz und StPO nur Staatsanwälte Pressesachen sichten dürfen und beschlagnahmten am Ende sogar Peter Töpfers Rechner – was wohl das eigentliche Ziel der Aktion war. Es ging der Polizei ganz offenbar
nicht um die Aufklärung einer angeblichen Straftat, sondern um die Verhinderung Töpfers publizistischer Tätigkeit und darum, Töpfer einzuschüchtern. Damit wurde gegen das Presserecht, die Strafprozeßordnung, die
Eigentumsgarantie des Grundgesetzes, sowie gegen die internationale und nationale Gesetzgebung über die Freiheit der Kommunikation als Bestandteil der Würde des Menschen verstoßen. Die Polizisten durchsuchten
sämtliche Zimmer, während Peter Töpfer in einem festgehalten wurde und nicht zugegen sein durfte, was unzulässig ist. Auch der Keller wurde ohne sein Beisein durchsucht. Während der Hausdurchsuchung wurden aus dem
Bücherregal einzelne Bücher ausgewählt und positioniert. Es soll offenbar der Eindruck erweckt werden, Peter Töpfer hätte seine Wohnung mit diesen geschmückt. Sodann wurde das Arrangement fotografiert. Dies legt eine
Absicht der beteiligten Beamten nahe, nicht zu ermitteln, sondern ein vorgefaßtes Bild wahrheitswidrig zu verbreiten, das Gericht zu täuschen. Der von der Polizei vom Bezirksamt Prenzlauer Berg mitgebrachte Zeuge
Maronde beobachtete all dies, unterließ aber jeden Protest. Vor diesem Hintergrund ist auch zu fragen, ob es sich bei Herrn Maronde um einen professionellen Zeugen handelt, der die Rechte von Beschuldigten gegen
Vergütung mißachtet. Peter Töpfer stand unmittelbar vor Auslieferung der neuesten Ausgabe der von ihm herausgegebenen Elektrozeitschrift Auto: -chthon & -nom, die mithin verloren ist. Auch die
allgemeine schriftstellerische Arbeit ist durch die Beschlagnahme des Rechners erheblich in Mitleidenschaft gezogen worden; viele in Arbeit befindliche Texte, die in keinen Zusammenhang mit den sehr fragwürdigen
Ermittlungen stehen, liegen nun bei der Staatsanwaltschaft. Alle Festbezieher werden gebeten, ihr Abo zu erneuern (peter-toepfer@t-online.de). Ebenfalls werden alle Korrespondenz-Partner gebeten, für ausbleibende
Antworten Verständnis zu haben und sich zu melden, da auch das elektronische Adreßbuch verloren ist. Zur Unterstützung im Justizkampf ist bei Rechtsanwalt Carsten Schrank
ein Spendenkonto eingerichtet: Kto.-Nr.: 0370223616, Dresdner Bank Berlin, BLZ 100 800 00, Stichwort: „Solidarität Töpfer Falun“. Es wird auch um Sachspenden gebeten, insbesondere wird dringend ein neuer Rechner benötigt. Bank account in the USA (...)
Wenden Sie sich mit Ihren Fragen oder Protesten unter Angabe der Geschäftsnummer 353 Gs 5446/00 an die Pressestelle des Amtsgerichts Tiergarten, D-10548 Berlin, Fax: 030/9014-2010 (vom Ausland:
+49/30/9014-2010). Bitte verteilen Sie diese Information weiter. Bevor man Ihren Rechner abholt... Kontakt: Komitee Töpfer Falun, c/o VdF, Pf. 350264, D-10211 Berlin, Fax: 0180/505255454419, ePost:
solidaritytopferfalun@gmx.net (Ausgelöst wurde die Verfolgung durch eine Anzeige der Berliner Rechtsanwältin Christa Parker. Eine Stellungungnahme dazu siehe hier
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